Bei ADRIANO CONSULTING ist „Kundenservice“ nicht nur eine Worthülse oder Phrase, vielmehr gilt all unser Bemühen allein dem Zweck, unsere Kunden rundum zufrieden zu stellen. Wir stehen seit nunmehr über 20 Jahren, ob beim Erwerb einer exklusiven Finca, Wohnung oder Grundstück bis hin zum Neubau als verlässlicher und kompetenter Partner auf Mallorca Ihnen zur Seite.
Unser Netzwerk und Kooperationen namhafter Unternehmen auf Mallorca und unser Know-how macht die Adriano Consulting für Ihre Belange zu einem starken Partner.
Alles aus einer Hand:
Kauf oder der Verkauf Ihrer Liegenschaften,
Neubau (wir kooperieren mit renommierten Architekten und Baufirmen)
Inneneinrichtungen (von der Küche bis zum Sauna planen wir nach Ihren Wünschen)
Verwaltung (Housekeeping, Technik)
Dienstleistungen (Rechtsanwalt- und Notar sowie Steuerberater (Gestoria) Vermittlung
Eine kleine Zusammenstellung an Informationen was Sie beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca wissen sollten*
Was ist beim Kauf einer Immobilie in Spanien zu beachten?
Der Erwerb einer Immobilie in Spanien soll hier kurz skizziert und erläutert werden. (es entbehrt jeder rechtlichen Grundlage durch ständige gesetzliche Veränderungen)
1. Immobilienerwerb in Spanien
Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterliegen beim Immobilienerwerb in Spanien keinerlei Beschränkungen. Sie haben in Spanien generell die gleichen Rechte wie Einheimische. Wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, genießen Sie hinsichtlich des Eigentums wie auch in Deutschland- absoluten Schutz.
Privatschriftlicher Kaufvertrag
Das Eigentum erhält der Käufer durch Übergabe der escritura publica de compraventa, des notariellen Kaufvertrages. Diese öffentliche Form des Vertrages ist Voraussetzung für die Eintragung im registro de la propiedad, dem Grundbuch. Mit dem privatschriftlichen Vertrag werden alle wesentlichen, den Kauf betreffenden Regelungen vereinbart. Insbesondere wird der Zeitpunkt festgelegt, bis wann spätestens die escritura publica de compraventa ausgefertigt und damit der Besitz übergeben werden soll.
Anzahlung
Gleichzeitig mit Abschluss des privatschriftlichen Kaufvertrages wird eine Anzahlung verlangt. Üblich sind 10 – 15% des Kaufpreises.
Finanzierung
Die Zeit zwischen Abschluss des privatschriftlichen Vertrages und der notariellen Beurkundung wird genutzt, um gegebenenfalls die Finanzierung zu besorgen.
Recherchen
Alle unsere Angebote sind bereits vor Ihrer Besichtigung geprüft; und zwar auf ihre Lastenfreiheit und ob bereits ein Vorkaufsrecht auf diese Immobilie besteht. Um sicherzustellen, dass Sie als Rechtsnachfolger nicht für die Schulden des Vorbesitzers aufkommen müssen, wird die Vorlage verlangt des Vorjahresbelegs der Grundsteuer (IBI) und die der Gemeindeabgaben.
Notartermin und Grundbuch
Drei Tage vor der notariellen Beurkundung fordert der Notar einen Grundbuchauszug an. Mit der Übersetzung des Grundbuchauszuges wird die Immobilie für fünf Tage gesperrt. Würde ein anderer Notar zu dieser Zeit für die gleiche Immobilie ebenfalls einen Grundbuchauszug anfordern, wird dies vom Register mit entsprechendem Hinweis abgelehnt. Beim Notartermin müssen sich Käufer als auch Verkäufer ausweisen. Daraufhin verliest der Notar die vorbereitete Urkunde und vermerkt, dass der Kaufpreis entweder vor der Unterschrift der escritura gezahlt wurde oder in diesem Augenblick erbracht wird. Am gleichen Tage noch sendet der Notar eine Mitteilung über den Kaufvertrag an das Grundbuchamt. Eine Ausfertigung der escritura reicht er dann zur Eintragung im registro de la propiedad nach.
Gesamterwerbskosten
Wenn Sie Erwerbsnebenkosten in Höhe von 10 – 13 % je nach Kaufpreis einkalkulieren, kommen Sie in der Regel gut hin und stehen mit Ihren Berechnungen auf der sicheren Seite.
Welche Steuern fallen beim Kauf an?
Neben der oben erwähnten plusvalia fällt eine weitere Steuer an die IVA. Beim Kauf von Privatpersonen (2. Handobjekte) die transmisiones patrimoniales, die so genannte Mehrwertsteuer die ab 1.1.2013 auf 21 % beim Kauf erhöht wurde. Kaufen Sie von einer Privatperson fällt diese Mehrwertsteuer nicht an.
Kostenübersicht
Die Erwerbskosten, bezogen auf den beurkundeten Kaufpreis, setzen sich wie folgt zusammen:
Neuregelung seit 2012 der Grunderwerbssteuersätze von 7 – 10 %
Grunderwerbssteuer: von 0,00 – 300.000,–Euro 7%
Grunderwerbssteuer von 300 – 500.000,–Euro 8%
Grunderwerbssteuer von 500 – 700.000,–Euro 9%
Grunderwerbsteuer ab 700.000,–Euro 10%
Wann der allgemeine und wann der reduzierte IVA – Steuersatz fällig wird:
21 % allgemeine IVA bei Kauf von unbebauten Grundstücken
10 % reduzierte IVA bei Kauf von Wohnungen oder Häusern
Beispiel: Kauf einer Immobilie im Wert 500.000,–Euro.
Ersten 300.000 Euro mit 7%
Restlichen 200.000 Euro mit 8%
Notar- u. Eintragungsgebühren 1 bis 1,5 %
Die jährlichen Folgekosten, bezogen auf den Urkundenwert der Immobilie, setzen sich wie folgt zusammen:
(Änderungen vorbehalten)
Vermögenssteuer ab 0,2 %
Einkommenssteuer ab 1.1 % des Katasterwertes
Grundsteuer 0,4 bis 0,95 % (in Promille) (abhängig vom jeweiligen Objekt und vom Katasteramt)
Wer bezahlt welche Abgaben?
*Wir möchten darauf hinweisen, dass kurzfristige Änderungen in Sachen Immobilienkauf auf Mallorca + Ibiza (Rechtliche und Steuerliche) durch Gesetzesseite her auftreten bzw. kurzfristig vorgenommen werden können. Daher empfehlen wir einen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt nach eigener Wahl beim Kauf hinzuzuziehen. Die o.g. gemachten Angaben sind unverbindlich und dienen lediglich dazu einen allgemeinen Überblick zu verschaffen.(Stand 2018)
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und unserer Datenschutzbedingung zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.